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Satzung des Katzen-Sitter-Clubs Frankfurt am Main und Umgebung
1. Gründung/Ziel und Zweck
1.1 Der Katzen-Sitter-Club Frankfurt am Main und Umgebung wurde am 21.06.1991 offiziell gegründet.
1.2 Ziel und Zweck des Katzen-Sitter-Clubs ist es, Katzen der anderen Club-Mitglieder auf Gegenseitigkeit und unentgeltlich bei Abwesenheit der Katzenbesitzer zu betreuen. Die Art und Weise der Betreuung wird zwischen den jeweiligen Parteien individuell abgesprochen; der Katzen-Sitter-Club kann hierbei nur beratend und vermittelnd tätig werden.
2. Mitgliedschaft/Kündigung
2.1 Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Katzen-Sitter-Club ist, daß die Katzen der Mitglieder gesund sind (keine übertragbaren Krankheiten haben), den unter Ziffer 5.2/5.3 genannten Impfschutz haben und frei von Ungeziefer sind. Sollte sich Gegenteiliges herausstellen, ist der Vorstand berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen. Gleiches gilt für mangelhafte hygienische Verhältnisse in der Wohnung des Katzenhalters.
2.2 Sollte der Vorstand erhebliche Mängel in der Haltung von Katzen feststellen, ist er aus Gründen des Tierschutzes berechtigt, entsprechende Tierschutzorganisationen einzuschalten und die fristlose Kündigung auszusprechen.
2.3 Zieht ein Mitglied um und teilt dem Vorstand die neue Adresse nicht mit, so daß Post als unzustellbar zurückkommt, erlischt die Mitgliedschaft automatisch mit sofortiger Wirkung.
2.4 Die bekannt gewordenen Daten der Mitglieder sind ausschließlich zum Bedarf des Katzen-Sitter-Clubs zu verwenden. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss aus dem Club zur Folge.
2.5 Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
3. Mitgliedsbeitrag
3.1 Der Mitgliedsbeitrag wird auf zur Zeit € 10 pro Jahr und Mitglied festgelegt und dient der Deckung clubinterner Kosten für Porto, Telefon, Fotokopien, Versandmaterial, Mietkosten für Versammlungsräume etc.
3.2 Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel einmal jährlich per Bankeinzug - auf Basis einer vom Mitglied erteilten Einzugsermächtigung - erhoben. Mitglieder, die Barzahlung wünschen, sollten ihren Beitrag für das laufende Jahr bis spätestens zum 31. Dezember ohne weitere Aufforderung entrichten.
Nach dem 31. Dezember ergeht für nicht gezahlte Beiträge eine Erinnerung. Wird der Beitrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Versand der Erinnerung nicht gezahlt, erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
3.3 Der Clubbeitrag kann bei Bedarf von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden.
3.4 Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Laufe des Jahres wird der bereits eingezogene Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.
4. Vorstand
4.1 Der Vorstand des Katzen-Sitter-Clubs besteht aus der/dem Vorsitzenden und bis zu drei StellvertreterInnen, ferner dem/der KassiererIn. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
4.2 Die Vorstandsmitglieder des Clubs werden durch die Mitgliederversammlung alle zwei Jahre durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen neu gewählt. Die Namen werden in dem anzufertigenden Versammlungsprotokoll festgehalten.
4.3 Der Vorstand lädt zur Mitgliederversammlung ein (mindestens einmal pro Jahr).
4.4 Der Vorstand ist ermächtigt, nach seinem Ermessen allein über die Verwendung von Überschüssen aus den Mitgliedsbeiträgen zu entscheiden. Diese sind - nach Bildung einer angemessenen Rücklage für die Existenzsicherung des Katzen-Sitter-Clubs - allein für Spenden oder Zuschüsse an förderungswürdige Katzenschutzorganisationen bzw. Tierschutzorganisationen zu verwenden. Voraussetzung für Spenden an allgemeine Tierschutzorganisationen oder -heime ist, daß sie sich dem Katzenschutz widmen.
4.5 Die Abstimmung des Vorstandes über Höhe und Empfänger der Zuwendung erfolgt einstimmig.
5. Rahmenbedingungen für die Betreuung/Aufnahme von Katzen
5.1 Die Katzen/Kater sollten sterilisiert bzw. kastriert sein.
5.2 Die Katzen müssen gesund sein. Sollte vorher bei den Besitzern ein Tier gestorben sein, so bittet der Vorstand, ihm dies mitzuteilen und auch nicht zu verschweigen, wenn im letzten halben Jahr ein Tier von einer ansteckenden Infektionskrankheit betroffen wurde.
5.3 Die Katzen müssen Impfschutz haben gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen. Sollte die Katze bei den Besitzern freien Auslauf haben, dann muß die Katze zusätzlich auch gegen Tollwut geimpft sein. Außerdem empfiehlt der Vorstand die Leukose-Schutzimpfung.
5.4 Der Impfschutz darf nicht älter als ein Jahr sein und sollte im Falle einer Aufnahme der Katze bei einem anderen Clubmitglied mindestens 4 Wochen vor der Aufnahme erfolgt sein.
5.5 Die Katze kann - wenn notwendig - zum Tierarzt des Katzen-Sitters gebracht werden. Entstehende Arzt, - Medikamenten- und ggf. Transportkosten sind vom Katzenhalter/Eigentümer zu übernehmen.
6. Organisation des Katzen-Sittings
6.1 Für Mitglieder, deren Katzen in der eigenen Wohnung und nicht in der des Sitters betreut werden sollen, gilt: Sie sind gehalten, im Bedarfsfall (insbesondere bei Abwesenheit von mehr als ca. zwei Wochen), zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Betreuung mit einer - der Dauer der Abwesenheit angemessenen - Zahl von Katzen-Sittern selbst zu organisieren. Hierdurch ist sichergestellt, daß die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschritten werden und die Freude am Katzen-Sitting erhalten bleibt.
6.2 Bei Härtefällen (z. B. plötzlicher Krankheitsfall o. ä.) sollte versucht werden, gemeinsam mit dem Vorstand kurzfristig eine Lösung zu finden.
6.3 Auch wenn zwischen zwei Mitgliedern eine feste Pflegeverbindung zustande gekommen ist, sind sie hierdurch nicht von der Verpflichtung entbunden, im Bedarfsfall auch Tiere anderer Mitglieder zu betreuen.
6.4 Der Impfausweis ist dem Sitter vorzulegen. Bei Verweigerung ist der Sitter berechtigt, das Sitting abzulehnen und den Vorstand zu informieren.
7. Haftung
7.1 Der Katzen-Sitter-Club, vertreten durch den Vorstand, übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die eventuell durch Pflegekatzen entstehen. Es haftet in jedem Fall der Katzenbesitzer. Eine Haftung des Vorstandes für eventuelle Schäden jeglicher Art, die aufgrund der Pflegeverbindung entstehen, ist ebenfalls ausgeschlossen.
7.2 Der Vorstand übernimmt keine Garantie dafür, dass in jedem Fall auch tatsächlich eine Pflegeverbindung zustande kommt. Eine Haftung des Katzen-Sitter-Clubs/Vorstandes für hierdurch dem Katzenbesitzer entstehende Nachteile ist ausgeschlossen.
8. Sonstiges
8.1 Das Zustandekommen einer Pflegeverbindung ist dem Vorstand mitzuteilen. Kommt eine Verbindung ohne Vermittlung des Clubs zustande (z. B. Katzenbesitzer und Sitter kennen sich bereits aus früheren Vermittlungen), ist der Vorstand dennoch über die Katzenbetreuung zu informieren.
8.2 Gültige Mitgliederlisten (nach Stadtteilen gegliedert) werden in den Mitgliederversammlungen zur Verfügung gestellt bzw. auf Anforderung zugesandt.
Verabschiedet am 21. März 2004 in Frankfurt am Main
Die Satzung als Word Dokument zum Ausdrucken hier.
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